Entschiedene Verfahren
Hier finden Sie einen Überblick über die entschiedenen Klagen bei Verwaltungsgerichten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
Baden-Württemberg
- Bernd Carle
Verwaltungsgericht Stuttgart
3 K 4387/08 vom 29.04.2009
Klage stattgegeben
Ein Rechner ist multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken dient als dem Rundfunkempfang.
Revisionsantrag von SWR zurückgezogen, das Urteil ist rechtskräftig. - Richard Grabke
Verwaltungsgericht Stuttgart
3 K 4393/08 vom 29.04.2009
Klage stattgegeben
Ein Rechner ist multifunktionales Gerät, das jedenfalls im nicht privaten Bereich nach allgemeiner Lebenserfahrung anderen Zwecken dient als dem Rundfunkempfang.
Revisionsantrag von SWR zurückgezogen, das Urteil ist rechtskräftig.
Bayern
- Verwaltungsgericht Ansbach
AN 5 K 08.00348 vom 10.07.2008
Klage abgewiesen
Ein beruflich verwendeter PC ist nach Meinung des Gerichts ein Rundfunkempfangsgerät.
bestätigt durch Verwaltungsgerichtshof
Az. 7 B 08.2922 vom 19.5.2009
bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 21.09 vom 27.10.2010 - Verwaltungsgericht München
M 6b K 08.3504 vom 17.12.2008
M 6b K 08.1214 vom 17.12.2008
M 6b K 08.465 vom 17.12.2008
M 6b K 08.4154 vom 17.12.2008
M 6b K 08.2826 vom 17.12.2008
Den Klagen wurde stattgegeben - Verwaltungsgericht Würzburg
W 1 K 08.1886 vom 27.01.2009
Die Klage wurde abgewiesen.
Ein beruflich verwendeter PC ist nach Meinung des Gerichts ein Rundfunkempfangsgerät, auch wenn er nicht einmal eine Soundkarte hat. - Verwaltungsgericht Regensburg
RO 3 K 08.01829 vom 24.03.2009
Die Klage wurde abgewiesen.
Ein beruflich verwendeter PC ist nach Meinung des Gerichts ein Rundfunkempfangsgerät. § 5 Abs. 3 RGebStV kann nur für gewerbliche Geräte greifen, private Geräte befreien nicht. - Verwaltungsgericht München
M 6a K 08.6240 vom 04.08.2009
Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der BR den Gebührenbescheid aufgehoben und der Kläger den PC entfernt hat. - André Wobst
Verwaltungsgericht München
M 6b K 09.768 vom 28.12.2009
Der Klage wurde stattgegeben. Gewerblich genutzte PCs dürfen nicht pauschal zur Rundfunkgebührenzahlung herangezogen werden.
bestätigt durch Verwaltungsgerichtshof
Az. 7 BV 10.443 vom 27.4.2011
bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 20.11 vom 17.08.2011 - Verwaltungsgericht Augsburg
7 K 09.105 vom 05.02.2010
Klage abgewiesen
Ein beruflich verwendeter PC ist nach Meinung des Gerichts ein Rundfunkempfangsgerät, nur gewerblich gemeldete Rundfunkgeräte befreien PCs. - E3B
Verwaltungsgericht München
M 6a K 09.1349 vom 22.03.2010
Klage stattgegeben.
Berlin
- Verwaltungsgericht Berlin
Az.: VG 27 A 245.08 vom 17.12.2008
Klage stattgegeben
Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn diese nicht zum Zwecke des Empfangs von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden u.a. Aspekte.
Hamburg
- Verwaltungsgericht Hamburg
10 K 1261/08 vom 24.07.2008
Klage abgewiesen
Computer dürften gebührentechnisch wie Fernseher und Radios behandelt werden. - Verwaltungsgericht Hamburg
3 K 2366/08 vom 28.1.2010
Klage stattgegeben
Hessen
- Harald Simon
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Az: 5 K 243/08.WI(V) vom 19.11.2008
Klage stattgegeben
Berufung abgelehnt (10 A 2535/08.Z vom 22.09.2009)
Für die Gebührenerhebung gibt es keine tragfähige Rechtsgrundlage, weiter fehlt einem PC das Merkmal „zum Empfang bereithalten”.
Antrag des HR auf Zulassung der Berufung gescheitert. - Verwaltungsgericht Frankfurt
11 K 623/08.F vom 27.01.2009
Klage stattgegeben
Durch die Multifunktionalität des PCs kann aus dessen bloßem Besitz - anders als bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - nicht auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Urteil durch Entscheidung 10 A 1808/09 des VGH Kassel am 10.05.2010 aufgehoben, Revision ist zugelassen. - Frank Bernard
Verwaltungsgericht Frankfurt
11 K 1310/08.F vom 08.09.2009
Klage stattgegeben
Urteil durch Entscheidung 10 A 2910/09 des VGH Kassel im März 2010 bestätigt.
bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 45.10 vom 17.08.2011 - Verwaltungsgericht Frankfurt
11 K 3249/08.F vom 08.09.2009
Klage stattgegeben
Urteil durch Entscheidung 10 A 730/10 des VGH Kassel am 15.06.2010 bestätigt.
Revisionsantrag des HR beim Bundesverwaltungsgericht wurde im März 2011 zurückgezogen (Beschluss BVerwG 6 C 1.11 vom 16.03.2011). - Verwaltungsgericht Gießen
9 K 305/09.GI vom 18.01.2010
9 K 3977/09.GI vom 18.01.2010
Klage stattgegebenDer Sender muss die Verwendung eines PC als Rundfunkgerät nachweisen. - Gerhard Lindenstruth
Verwaltungsgericht Gießen
9 K 3812/09.GI vom 25.02.2010
Klage stattgegebenDer Sender muss die Verwendung eines PC als Rundfunkgerät nachweisen.
Urteil durch Entscheidung 10 A 730/10 des VGH Kassel am 30.06.2010 bestätigt.
Revisionsantrag des HR beim Bundesverwaltungsgericht wurde im März 2011 zurückgezogen (Beschluss BVerwG 6 C 2.11 vom 16.03.2011). - Bernhard Link
Verwaltungsgericht Frankfurt
11 K 2240/09.F vom 26.01.2010
Klage stattgegebenDer Sender muss die Verwendung eines PC als Rundfunkgerät nachweisen.
Revisionsantrag von HR zurückgezogen, das Urteil ist rechtskräftig - Dr. Joachim Brendel
Verwaltungsgericht Gießen
9 K 4286/09 GI vom 20.07.2010
Klage stattgegeben Befreiung nach § 5 Abs. 3 RGebStV
Revisionsantrag des HR gescheitert, weil nicht rechtzeitig eingereicht.
Mecklenburg-Vorpommern
- Verwaltungsgericht Greifswald
2A 2028/07 vom 08.07.2008
Klage abgewiesen
Eine Kirchengemeinde wollte ihre PCs gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV befreien lassen, weil der Pfarrer bereits privat Geräte auf dem Grundstück angemeldet hat. Eine Befreiung kann aber nur ein Rundfunkteilnehmer erhalten, welcher in diesem Fall nicht die Gemeinde, sondern der Pfarrer ist.
Kommentar:
Weitere Argumente wurden offenbar nicht vorgebracht, so dass diese Klage nur abgewiesen werden konnte.
Niedersachsen
- Norbert Simon
Verwaltungsgericht Braunschweig
4 A 149/07 vom 15.07.2008
Klage stattgegeben, NDR hat Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt
Privat gemeldete Rundfunkgeräte eines Rundfunkteilnehmers befreien auch seine gewerblich genutzten Computer auf dem selben Grundstück.
Das Gericht hat weitergehende Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit ausdrücklich offen gelassen. - Musik- und Sportgemeinschaft Peine-Ilsede von 1992 e.V.
Verwaltungsgericht Braunschweig
Az: 4 A 109/07 vom 21.10.2008
Klage stattgegeben
Für Computer muss keine Rundfunkgebühr bezahlt werden, da die Geräte multifunktional sind und in erster Linie als Arbeitsgeräte verwendet werden. - Verwaltungsgericht Braunschweig
Az: 4 A 188/09 vom 20.11.2009
Klage stattgegeben
Der NDR sendet keinen ”gebührenrechtlich relevanten Rundfunk” im Internet. - Verwaltungsgericht Osnabrück
Az: 1 A 154/10 vom 19.10.2010
Klage stattgegeben
OVG Lüneburg
Beschluss 4 LA 342/10 vom 03.01.2011
Antrag des NDR auf Zulassung der Berufung gescheitert - Chr. Philippi
Verwaltungsgericht Osnabrück
Az: 1 A 56/11 vom 28.06.2011
Klage stattgegeben
Privat angemeldete Rundfunkgeräte befreien von der Gebührenpflicht bei gewerblich genutzten Computern.
Nordrhein-Westfalen
- Verwaltungsgericht Münster
Az: 7 K 1473/07 vom 26.09.2008
Az: 7 K 744/08
Klage stattgegeben
Multifunktionale Geräte wie Computer rechtfertigen nicht automatisch einen Gebührenanspruch, wie es bei den klassischen Rundfunkgeräten der Fall ist.
aufgehoben durch Oberverwaltungsgericht Münster
Az.: 8 A 2690/08 vom 26.05.2009
Az.: 8 A 732/09 vom 26.05.2009
Der Argumentation des Verwaltungsgerichts wurde nicht gefolgt, Revision ist aber zugelassen.
Aufhebung bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 17.09 vom 27.10.2010 - Verwaltungsgericht Münster
Az: 7 K 1971/08 vom 27.03.2009
Ein für die Erledigung beruflicher Aufgaben bereitgestellter Rechner wird nicht zum Rundfunk- und Fernsehempfang bereitgehalten.
Berufung durch den WDR zurückgezogen, Urteil ist rechtskräftig. - Verwaltungsgericht Arnsberg
Az: 11 K 1273/08 vom 07.04.2009
Privat angemeldete Rundfunkgeräte befreien von der Gebührenpflicht bei gewerblich genutzten Computern, weitergehende Betrachtungen zur Verfassungsmäßigkeit finden daher nicht statt. - Hans-Peter Kraus
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Klage abgewiesen am 12.07.2011
Rheinland-Pfalz
- Verwaltungsgericht Koblenz
1 K 496/08.KO vom 15.07.2008
Klage stattgegeben
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten, da er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte.
aufgehoben durch Oberverwaltungsgericht Koblenz
7 A 10959/08.OVG vom 12.03.2009
Der Argumentation des Verwaltungsgerichts wurde nicht gefolgt, Revision ist aber zugelassen.
Aufhebung bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 12.09 vom 27.10.2010 - Verwaltungsgericht Koblenz
1 K 1058/09.KO von Januar 2010
Klage stattgegeben
Privat angemeldete Rundfunkgeräte befreien von der Gebührenpflicht bei gewerblich genutzten Computern.
bestätigt durch Oberverwaltungsgericht Koblenz
7 A 10416/10.OVG vom 17.06.2010
bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht
BVerwG 6 C 15.10 vom 17.08.2011
Schleswig-Holstein
- Softwareentwicklung Herrmann GmbH
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
14 A 243/08 vom 02.07.2009
Klage stattgegeben. - aar-naval ltd.
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
14 A 83/08 vom 02.07.2009
Klage stattgegeben.
Thüringen
- Andreas Kaspar
Verwaltungsgericht Gera
3 K 2353/08 Ge
Klage abgewiesen.